Ratgeber / Bestellerprinzip bei der Vermietung in Deutschland

Bestellerprinzip bei der Vermietung in Deutschland.

Seit 1. Juni 2015 zahlt bei der Vermittlung von Mietwohnungen in Deutschland derjenige die Provision, der den Makler beauftragt hat.

Was gilt

Das Wohnungsvermittlungsgesetz regelt, dass der Makler vom Mietinteressenten nur dann eine Provision verlangen darf, wenn er ausschließlich in dessen Auftrag eine Wohnung sucht. In der Praxis beauftragt meist der Vermieter und zahlt.

Was das am Telefon bedeutet

Mietinteressenten fragen häufig nach der Provision. Die Antwort muss zum jeweiligen Objekt passen und darf keine falschen Erwartungen wecken.

Mit MaklerVoice

Sie hinterlegen pro Objekt, ob und wer Provision zahlt. Der Assistent gibt genau diese Auskunft und keine Rechtsberatung.

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Stand: November 2026. Dieser Beitrag gibt einen Überblick und ist keine Rechtsberatung.

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