Ratgeber / Erstauftraggeberprinzip bei Mietwohnungen in Österreich
Erstauftraggeberprinzip bei Mietwohnungen in Österreich.
Seit 1. Juli 2023 zahlt bei der Vermittlung von Mietwohnungen in Österreich grundsätzlich, wer den Makler zuerst beauftragt hat.
Was gilt
In der Regel ist das der Vermieter. Mieter zahlen nur dann eine Provision, wenn sie selbst den Makler zuerst beauftragt haben und die Wohnung nicht schon vorher im Auftrag des Vermieters angeboten wurde.
Was das am Telefon bedeutet
Mietinteressenten wissen oft, dass sich etwas geändert hat, aber nicht genau was. Eine klare Auskunft pro Objekt schafft Vertrauen.
Mit MaklerVoice
Pro Objekt hinterlegen Sie die Provisionsregel. Der Assistent beantwortet die Frage danach und verweist für Rechtsfragen an Sie.
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Stand: November 2026. Dieser Beitrag gibt einen Überblick und ist keine Rechtsberatung.
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