Ratgeber / Energieausweis im Inserat
Energieausweis im Inserat.
Fehlende Energiekennwerte im Inserat sind ein häufiger Fehler. Eine Prüfung vor der Veröffentlichung verhindert ihn.
Deutschland
Das Gebäudeenergiegesetz schreibt für Verkaufs- und Vermietungsanzeigen Pflichtangaben aus dem Energieausweis vor, wenn ein Ausweis vorliegt, etwa Art des Ausweises, Energiekennwert, wesentlicher Energieträger, Baujahr und Effizienzklasse.
Österreich
Nach dem Energieausweis-Vorlage-Gesetz sind in Inseraten der Heizwärmebedarf und der Gesamtenergieeffizienz-Faktor anzugeben.
Mit MaklerVoice
Die KI-Prüfung vergleicht das Inserat mit den Objektdaten in onOffice und meldet fehlende oder widersprüchliche Angaben, bevor es online geht.
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Stand: November 2026. Dieser Beitrag gibt einen Überblick und ist keine Rechtsberatung.
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