Ratgeber / Wann Sie anrufen dürfen und wann nicht
Wann Sie anrufen dürfen und wann nicht.
Rückrufe auf eine Anfrage sind etwas anderes als Werbeanrufe. Die Grenze sollten Makler genau kennen.
Deutschland
Werbeanrufe bei Verbrauchern sind nach § 7 UWG nur mit vorheriger ausdrücklicher Einwilligung zulässig. Die Einwilligung muss dokumentiert und aufbewahrt werden.
Österreich
Nach § 174 TKG 2021 sind Anrufe zu Werbezwecken ohne vorherige Einwilligung unzulässig, auch gegenüber Unternehmen.
Rückruf auf eine Anfrage
Wer mit Telefonnummer anfragt und um Kontakt bittet, erwartet einen Rückruf zu genau dieser Anfrage. Weitere Anrufe, etwa zu anderen Objekten, brauchen eine eigene Einwilligung.
Mit MaklerVoice
Ausgehende Anrufe gibt es nur mit Einwilligung. Kaltakquise bei Eigentümern bieten wir nicht an.
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Stand: November 2026. Dieser Beitrag gibt einen Überblick und ist keine Rechtsberatung.
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